Vodafone startet 5G in Deutschland
Mobilfunk ist eine sichere Sache

Mobilfunk & Gesundheit

Seit der Einführung des Mobilfunks in Deutschland begleiten Fragen zur Sicherheit der Netze die öffentliche Diskussion. Mit jeder neuen Technologie – von GSM über UMTS und LTE bis hin zu 5G – entstehen neue Debatten, aber auch Gerüchte und Mythen. Nach dem aktuellen Stand der Forschung gilt: Mobilfunk ist eine sichere Sache. Die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks sind nicht-ionisierend und grundlegend verschieden von ionisierender Strahlung wie Röntgen- oder Gammastrahlen. Vodafone nimmt die Bedenken der Öffentlichkeit ernst und informiert transparent – über Grenzwerte, Forschungsstand, mögliche biologische Wirkungen und Schutzmaßnahmen.

Verantwortung, die wir aktiv wahrnehmen

Unsere Haltung

Vodafone betreibt Mobilfunk-Netze mit höchster Sorgfalt. Der sichere Betrieb aller Funkanlagen und Endgeräte – zum Schutz von Anwohner:innen, Kund:innen und Mitarbeitenden – hat für uns oberste Priorität. Dazu gehört die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte und Sicherheitsvorschriften für Basisstationen und Endgeräte. Wir unterstützen aktiv unabhängige Forschung zu elektromagnetischen Feldern und beteiligen uns an nationalen und internationalen Forschungsprogrammen. Seit 2001 haben wir gemeinsam mit anderen Netzbetreibern massiv in das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm investiert. Wir informieren die Öffentlichkeit: über Funkwellen, ihre physikalischen Eigenschaften, mögliche biologische Wirkungen und die geltenden Schutzstandards – sachlich, verständlich und auf Basis anerkannter Gutachten.

Der Begriff Mobilfunkstrahlung verwirrt
Funkwellen im Alltag

Mobilfunk als Teil des elektromagnetischen Spektrums

Mobilfunk erfordert – wie Rundfunk und Fernsehen – Funkwellen für seine Funktionalität. Diese Funkwellen sind Teil des elektromagnetischen Spektrums, ebenso wie das Erdmagnetfeld, Bahnstrom, Hochspannungsleitungen, Radio und TV sowie das sichtbare Licht. Elektromagnetische Felder sind seit Entstehung der Erde allgegenwärtiger Bestandteil unserer Umwelt. Mit der Erfindung von Batterie und Generator entstanden durch den Menschen neue Quellen. Für Informationsübertragung bei Mobilfunk, Radio und Fernsehen sind elektromagnetische Felder unverzichtbar – sie sind das Transportmedium für drahtlose Kommunikation. Vodafone nutzt für den Mobilfunk mehrere Frequenzbereiche. Neben der technischen Anwendung werden auch mögliche biologische Wirkungen intensiv erforscht. Auf dieser Basis werden die Grenzwerte zum Schutz von Menschen und Umwelt festgelegt und regelmäßig überprüft.

Mobilfunk-Netzausbau | Vodafone & Telekom schließen graue Flecken für besseres Mobilfunk-Netz auf dem Land
Sorgfältig geplant, transparent kommuniziert

Aufbau unserer Netze

Wir bauen unsere Netze mit modernster Technik und im Dialog mit den Kommunen – für eine qualitativ hochwertige Versorgung unserer Kundinnen und Kunden. Die Ermittlung des optimalen Standorts für jede Basisstation ist ein komplexer Vorgang. Dabei sind funktechnische, rechtliche und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Mobilfunk-Basisstationen müssen in der Nähe ihrer Nutzerinnen und Nutzer stehen – in Einkaufsstraßen, auf öffentlichen Plätzen, in Wohngebieten. Je besser die Verbindung zwischen Basisstation und Handy, desto geringer ist die erforderliche Sendeleistung beider Seiten. Das bedeutet: ein dichteres Netz mit mehr Standorten reduziert die Gesamtemission in einem Gebiet. Vor Inbetriebnahme jeder neuen Basisstation erteilt die Bundesnetzagentur eine individuelle Standortbescheinigung – nach eingehender Prüfung der Sicherheitsabstände und Emissionswerte. Regelmäßige Messaktionen der BNetzA bestätigen: Die Feldstärken unterschreiten die gesetzlichen Grenzwerte oft um das 100- bis 1.000-fache.

Zurück zur Normalität: Die Deutschen telefonieren wieder weniger & surfen mehr im Vodafone Netz.
Das weiß & untersucht die Wissenschaft

Wirkung von Mobilfunk

In wissenschaftlichen Untersuchungen weltweit wurden die Effekte hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Körper erforscht. Auch zu Mobilfunk-Wellen. Die Weltgesundheitsorganisation stellt fest: Die wissenschaftlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet sind umfangreicher als über die meisten Chemikalien. Die einzig wissenschaftlich gesicherte Wirkung hochfrequenter Mobilfunk-Felder ist die Wärmewirkung im Gewebe – der sogenannte thermische Effekt. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte sind so festgelegt, dass sie deutlich unter der Intensitätsschwelle liegen, bei der gesundheitsrelevante Effekte festgestellt wurden. Sie enthalten hohe Sicherheitsfaktoren und werden regelmäßig von nationalen und internationalen Expertengremien überprüft. Zu sogenannten athermischen Effekten – also biologischen Wirkungen, die nicht auf Wärme beruhen – gibt es noch offene Fragen. Die Deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) kommt jedoch nach Auswertung aller vorliegenden Studien zu dem Ergebnis: Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichergestellt.

Netzausbau_Mobilfunk_5G Hamburg (18)
Schutz im Alltag

Empfehlungen für die sichere Nutzung

Wer die persönliche Exposition durch Funkwellen verringern möchte, kann einfache Maßnahmen ergreifen. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt: Mobiltelefon vom Kopf und Körper fernhalten und die Dauer von Gesprächen anpassen. In Bereichen mit guter Netzversorgung arbeiten Handys mit geringerer Sendeleistung – das reduziert die Exposition zusätzlich. Innerhalb von Gebäuden oder in Fahrzeugen kann die Sendeleistung steigen, weil Funksignale durch Mauern oder Metall abgeschwächt werden. Für Trägerinnen und Träger von Herzschrittmachern gilt: Einen Mindestabstand von 25 Zentimetern zum Gerät einhalten, das Handy nicht in der Brusttasche tragen und die medizinischen Hinweise beachten. In Krankenhäusern können insbesondere auf Intensivstationen und in Operationsbereichen empfindliche Medizingeräte durch Mobilfunk-Signale gestört werden. Im Auto gilt: Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung – gesetzliche Pflicht und sicherer Umgang im Straßenverkehr.

Fragen & Antworten zu Mobilfunk & Gesundheit

Auf Basisstationen in Wohngebieten kann nicht verzichtet werden, weil sie aufgrund der kleinzelligen Struktur der Mobilfunk-Netze dort stehen müssen, wo unsere Kunden telefonieren wollen. Dies ist auch für die Exposition durch elektromagnetische Felder günstig: Sowohl Basisstationen wie auch Handys können mit besonders geringer Leistung arbeiten.

Mobilfunk bedeutet, frei und ungehindert an jedem Ort telefonieren zu können. Wie beim Radioempfang ist hierzu der Empfang elektromagnetischer Wellen von einer Basisstation nötig. Im Gegensatz zu Radiosendern, die mit relativ hoher Sendeleistung arbeiten, kommt der Mobilfunk mit sehr geringen Sendeleistungen aus. Dafür ist aber das Versorgungsgebiet, das von einer Basisstation abgedeckt werden kann, entsprechend kleiner. Mit zunehmendem Abstand von der Sendeantenne nimmt das Funksignal rasch an Intensität ab.

Mobilfunk-Basisstationen müssen also in der Nähe ihrer Nutzer stehen, d. h. in Einkaufsstraßen, auf öffentlichen Plätzen, in Gewerbegebieten, an Autobahnen, und eben auch in Wohngebieten. Damit allen Nutzern jederzeit eine Verbindung zur Verfügung steht, müssen bei hohem Gesprächsaufkommen entsprechend mehr Basisstationen errichtet werden, da jede nur eine begrenzte Zahl von Kanälen zur Verfügung hat. Dabei gilt: Je besser die Verbindung ist, d.h. je näher sich Basisstation und Handys sind, desto geringer ist die Sendeleistung, mit der beide arbeiten müssen. Denn Handys und Basisstationen regeln ihre Sendeleistung immer auf ein erforderliches Minimum herunter und sparen damit Energie. Insgesamt betrachtet sinkt also die Gesamtemission in einem Gebiet, je dichter der Ausbau mit Basisstationen ist.

Die wichtigsten Gründe für die Notwendigkeit von Basisstationen in Wohngebieten:

  • Mobilfunk-Nutzer wollen auch zu Hause in ihrem Wohngebiet telefonieren
  • In Wohngebieten halten sich viele Menschen auf
  • Handys müssen mit ihrer geringen Sendeleistung die Basisstationen erreichen
  • Je nach Topologie des Geländes müssen die Basisstationen optimal verteilt werden
  • Aus Kapazitätsgründen müssen dort mehr Basisstationen gebaut werden, wo viele Mobilfunk-Nutzer sind

Als Netzbetreiber entscheidet Vodafone, wo eine Mobilfunk-Basisstation für eine zuverlässige Netzversorgung gebaut wird. Wir haben aber 2001 gemeinsam mit den anderen Mobilfunknetz-Betreibern einen Vertrag mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen, in dem wir uns dazu verpflichten, jede Kommune umfassend über die Netzplanung und den Bau neuer Basisstationen zu informieren. Vertragsbestandteil ist darüber hinaus die Zusage, etwaigen kommunalen Wünschen bei der Standortwahl Rechnung zu tragen, sofern dem insbesondere funktechnische Gründe nicht entgegenstehen.

Mobilfunk-Basisstationen müssen da stehen, wo Menschen telefonieren wollen. Die optimale Versorgung aller unserer Nutzer verlangt eine flächendeckende Versorgung durch das Mobilfunknetz - diese Verpflichtung ist Teil der Lizenz. Jedoch ist die Anzahl der Gespräche, die gleichzeitig von einer Sende- und Empfangsanlage behandelt werden kann, begrenzt. Um das wachsende Gesprächsaufkommen in einem Gebiet abdecken zu können, muss die Kapazität unseres Netzes kontinuierlich erhöht werden. Das geschieht durch den Bau weiterer Sendeanlagen. Jede geplante Mobilfunk-Antenne trägt folglich zur Verbesserung der Netz-Infrastruktur bei.

Zunächst identifizieren unsere Funknetzplaner anhand des Gesamtnetzkonzeptes den idealen Standort für die neue Basisstation. Hier werden alle wichtigen funktechnischen Eignungen, z.B. die Standorthöhe, die Verträglichkeit mit bereits vorhandenen Funksystemen, die Anbindung der benachbarten Netzzellen oder die Verfügbarkeit des Standortes, überprüft. Entsprechend der Vereinbarung, die zwischen den Mobilfunk-Betreibern und den kommunalen Spitzenverbänden getroffen wurde, teilen wir diese Planung den kommunalen Behörden mit. Sollte die Kommune eine andere Vorstellung zum ausgewählten Standort haben, kann sie alternative Standortvorschläge unterbreiten. Die Standortvorschläge der Kommune werden genauestens geprüft und bei Eignung umgesetzt.

Sobald ein geeigneter Standort gefunden wurde, schließen wir einen Mietvertrag mit dem Eigentümer ab, klären eventuelle Fragen hinsichtlich Baugenehmigung oder Denkmal- und Naturschutz, und beginnen mit dem Aufbau der Basisstation. Vor Inbetriebnahme dieser neuen Basisstation müssen wir die BNetzA von dieser Anlage in Kenntnis setzen. Mit einer individuellen Standort-Bescheinigung bescheinigt die BNetzA wiederum die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Des weiteren muss jede neue Sendeanlage zwei Wochen vor Inbetriebnahme auch bei der Kommune, und möglichst zeitnah bei der lokal zuständigen Verwaltungsbehörde (z. B. der BNetzA) angemeldet werden.

Übrigens: Regelmäßig durchgeführte Messaktionen von der BNetzA zeigen, dass die Feldstärken dieser Sendeanlagen die gesetzlichen Grenzwerte oft um das 100- bis 1.000-fache unterschreiten. Genaue Informationen über die Ergebnisse der Messkampagnen sowie über die Standorte von Mobilfunk-Sendeanlagen finden Sie im Internet-Angebot der BNetzA.

Moderne Netze bestehen aus einem Mix aus klassischen Antennen-Standorten sowie so genannten Small Cells. Small Cells sind kleine Funkanlagen mit einer ausgesandten Leistung von unter 10 Watt EIRP. Dies entspricht in der Größenordnung der ausgesandten Leistung von heimischen WLAN-Routern oder öffentlichen Wifi-Hot-Spots. Small Cells haben eine geringe Reichweite von etwa zehn bis zu einigen Hundert Metern, und eignen sich vor allem, um lokal an Orten mit hoher Nutzerdichte die notwendigen Kapazitäten zu schaffen. Bedeutet das mehr Belastung durch elektromagnetische Felder? Nein. Weil die Small Cells näher am Handynutzer sind, arbeiten Sender und Empfänger mit geringerer Leistung als dies bei einer Basisstation nötig wäre.

Nein. Höhere Frequenzen bedeuten in der Regel kürzere Reichweiten und bei Mobilfunk-Anwendungen höhere Datenraten durch höhere Bandbreiten. Solange die Frequenzen im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung liegen, sind wir auch bei hohen Frequenzen durch die bestehenden Grenzwerte geschützt.

Die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks können Wärmewirkungen hervorrufen. Hier sind die Aussagen der Experten, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Strahlenschutzkommission (SSK), einig, dass diese die einzig wissenschaftlich gesicherten Wirkungen sind.

Die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Körper wird seit vielen Jahren intensiv erforscht. Grundsätzlich gilt: Welche Effekte sie beim Menschen hervorrufen, ist abhängig von ihrer Frequenz.

Hochfrequente elektromagnetische Wellen, wie sie heute beim Mobilfunk entstehen, werden vom menschlichen Körper teilweise absorbiert, also aufgenommen, und dabei in Wärme umgewandelt. Im Vergleich zum normalen Wärmehaushalt des Menschen ist dieser zusätzliche Wärmeeintrag jedoch so gering, dass er vollständig durch die Regulationsmechanismen des Körpers kompensiert wird.

Zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen haben anerkannte wissenschaftliche Einrichtungen, wie die WHO und die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), ein umfassendes Grenzwertkonzept festgelegt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte für den Mobilfunk stellt sicher, dass auch bei dauerhaftem Aufenthalt in elektromagnetischen Feldern keinerlei Gesundheitsgefahren für den Menschen bestehen.

Die Wissenschaft kann solch einen Nullbeweis leider nicht führen. Denn um die Unschädlichkeit generell zu beweisen, müsste jeder nur denkbare Effekt über einen extrem langen Zeitraum und bis in alle Details untersucht werden - und das kann niemand leisten.

Expertengremien wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) oder die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) haben deshalb klare Kriterien entwickelt, wie die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Arbeit in den Gesundheitsschutz eingehen.

Beständig werden die aktuellen Grenzwerte für den Mobilfunk überprüft und kritisch hinterfragt. Die Grenzwerte geben somit den aktuellen Stand der Wissenschaft wieder - und stellen hierdurch sicher, dass beim mobilen Telefonieren keine Gefahr für die Gesundheit besteht.

Der definitive Ausschluss einer krebserregenden Wirkung von Mobilfunk-Wellen kann wissenschaftlich genauso wenig nachgewiesen werden wie beim Verzehr von saurem Gemüse, Nickel oder Gingko biloba Extrakt. Diese und fast 300 weitere Substanzen wurden von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), einer Fachinstitution der WHO, als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft, weil es zwar Hinweise, insgesamt aber in den vielen durchgeführten Beobachtungsstudien am Menschen und Laborversuchen mit Tieren zu wenig konkrete Anhaltspunkte gab, um einen gesicherten Zusammenhang herstellen zu können. Und auch das Bundesamt für Strahlenschutz kommt in seinen Bewertungen zu dem Schluss, dass sorgfältig durchgeführte Studien Hinweise auf eine krebserregende Wirkung nicht bestätigen: „Das BfS hat daher festgestellt, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder – etwa aus dem Mobilfunk – zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.“

Eine Studie bestätigt, dass die Langzeitnutzung von Mobiltelefonen nicht das Risiko von Hirntumoren erhöht.

Machen Mobilfunk-Wellen unfruchtbar? Fördern sie das Bienensterben? Irritieren sie Vögel und Fledermäuse? Sind sie für Kinder gefährlich? Das Bundesamt für Strahlenschutz nimmt auf seiner Website ausführlich Stellung zu den einzelnen Mythen. Was von Mobilfunk-Gegnern an Argumenten verbreitet wird, hält meist den Kriterien an einen wissenschaftlichen Nachweis nicht stand. Das übergeordnete Fazit lautet: Nach derzeitigem Kenntnisstand der Wissenschaft gibt es unterhalb der Grenzwerte keine Hinweise auf eine Gefährdung von Mensch, Tier und Natur.

Nach einem längeren Telefonat ist das Ohr warm. Liegt das an den Funkwellen des Handys? Es stimmt, dass elektromagnetische Felder Wärme erzeugen. Aber die Funkwellen des Handys beim Telefonieren am Ohr sind nur in einem geringen Maße für die Erwärmung verantwortlich. Vielmehr wird das Ohr durch das Anpressen des Handys nicht mehr von der Umgebungsluft gekühlt. Dies würde auch bei einem Stück Holz passieren. Hinzu kommt, dass durch den Strom in einem Handy und durch die Entladung des Akkus Wärme erzeugt wird. Diese Effekte sind deutlich größer als die direkte Erwärmung durch die Funkwellen des Handys.

Davon abgesehen ist eine Erwärmung nicht per se gesundheitsschädlich. Die Grenzwerte für Funkwellen stellen sicher, dass keine höhere Gewebe-Erwärmung als wenige Zehntelgrad Celsius erfolgt – eine Runde Joggen oder ein Sonnenbad bewirken mehr.

Nein. Kaum ein Umweltfaktor stand so sehr im Zentrum des wissenschaftlichen Interesses wie elektromagnetische Felder und ihre Wirkungen - und das schon seit vielen Jahren.

In über 25.000 Untersuchungen weltweit wurden die Effekte von Hochfrequenzfeldern auf den menschlichen Körper erforscht. Davon bezogen sich allein etwa 5.000 Forschungsarbeiten speziell auf die Mobilfunk-Wellen. Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die wissenschaftlichen Kenntnisse über elektromagnetischen Felder heute umfangreicher als über die meisten Chemikalien:

"Im Gebiet biologischer Effekte und medizinischer Anwendungen nichtionisierender Strahlung sind während der vergangenen 30 Jahre circa 25.000 Artikel veröffentlicht worden. Auch wenn manche Leute das Gefühl haben, es müsste mehr Forschung betrieben werden, sind die wissenschaftlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet heute umfangreicher als über die meisten Chemikalien."

Ein Beweis für Auswirkungen dieser Felder auf die Gesundheit konnte in all diesen Arbeiten nicht erbracht werden. Vielmehr war das übereinstimmende Ergebnis, dass die elektromagnetischen Wellen des Mobilfunks im menschlichen Organismus vor allem eine Wärmeentwicklung hervorrufen. Die moderne Medizin beispielsweise setzt diesen Effekt erfolgreich für Wärmetherapien oder Laseroperationen ein.

Jedes Studienergebnis wird durch unabhängige, wissenschaftliche Gremien, wie z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO), beobachtet, bewertet und für die Sicherheits- und Grenzwertempfehlungen berücksichtigt. Um noch vorhandene Wissenslücken zu schließen und das vorhandene Wissen weiter zu vertiefen, werden im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprogramme zahlreiche Studien gefördert. Man kann also sicher sagen, dass die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen bekannt ist.

Trotzdem sind wir von Vodafone der Ansicht, dass die Forschung über elektromagnetische Felder weiter gefördert werden sollte.

Die Grenzwerte werden von internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlen und von der jeweiligen nationale Legislative festgelegt und überprüft.

Die Grenzwerte für den Mobilfunk, so wie sie heute in Deutschland gelten, basieren auf einer regelmäßigen und gründlichen Auswertung aller wissenschaftlichen Studien sowie einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor. Unabhängige, wissenschaftliche Organisationen - z.B. die WHO oder die ICNRIP sichten und bewerten die Forschungsarbeiten und geben Empfehlungen für Grenzwerte und Sicherheitsbestimmungen ab. Diese werden dann von nationalen Behörden in Gesetze und Verordnungen umgewandelt.

In Deutschland wurden die Grenzwerte für elektromagnetische Felder per Verordnung durch die Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates in der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung festgelegt. Als wissenschaftlicher Berater steht der Politik dabei die Strahlenschutzkommission (SSK) zur Seite, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP den Personenschutz umfassend gewährleisten. Deutschland, wie die meisten anderen europäischen Länder stimmen so auch mit den Empfehlung der EU-Gesundheitsminister von 1999 überein, die ebenfalls die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP übergenommen hat.

Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte bei den Funksendeanlagen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Nach eingehender Prüfung der Sicherheitsabstände und Emissionswerte erteilt sie für jede einzelne Basisstation eine individuelle Standortbescheinigung. Die BNetzA hat auch das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung stichprobenartige Messungen an den Antennenstandorten durchzuführen. In bundesweiten Messaktionen überprüft die BNetzA die aktuellen Immissionen, wofür neben den Messfahrzeugen auch 14 automatische Messstationen für ein kontinuierliches Monitoring zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse dieser Messungen werden im Internet veröffentlicht - in den EMF-Messreihen sowie in der Standortdatenbank.

Die Grenzwerte sind sicher, weil immer weiter geforscht wird!

Ständige Prüfung ist ein wichtiger Sicherheitsgrundsatz in vielen Bereichen unseres Lebens. Deshalb muss unser Fahrzeug regelmäßig vom TÜV, deshalb werden Flugzeuge, Brücken, Aufzüge usw. regelmäßig überprüft.

Dieses Prinzip gilt auch bei Grenzwerten - auch diese werden regelmäßig durch Fachexperten geprüft. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Wissenschaft nicht auf Ihrem Wissensstand verharrt, sondern immer neuen Fragen nachgeht und deren Relevanz prüft. Deshalb macht es Sinn, in einem angemessenen Umfang stets auch neue Forschungsmittel bereit zustellen und neue Studien durchzuführen.

Die Abkürzung SAR steht für Spezifische Absorptionsrate. Sie ist ein Maß für die Aufnahme von Funkwellen im menschlichen Körper und wird in Watt pro Kilogramm Körpergewicht (W/kg) ausgedrückt.

Jeder Handy-Hersteller muss die SAR-Werte seiner Mobiltelefone nach einem europaweit standardisierten Prüfverfahren, der Norm EN 50360, ermitteln. Mit einem speziellen Testaufbau wird die absorbierte Energie - der SAR-Wert - bei maximaler Sendeleistung der Handys gemessen. Die gemessenen Werte dürfen den SAR-Grenzwert nicht überschreiten. Der SAR-Wert eines Handys gibt folglich immer einen Wert wieder, der unter höchstmöglicher Sendeleistung des Handys ermittelt wurde.

Damit unzulässige Erwärmungen des menschlichen Gewebes (vor allem im Kopf) sicher ausgeschlossen sind, wurde ein so genannter Teilkörpergrenzwert festgelegt. In Europa liegt dieser Grenzwert für Handys bei 2 W/kg. Das bedeutet: Selbst wenn das Handy im Dauerbetrieb mit einer maximalen Sendeleistung eingesetzt wird, besteht keinerlei Gefahr für die Gesundheit.

Für die Exposition bei tagtäglichem Gebrauch kann man den SAR-Wert eines Handys aber lediglich als Richtwert sehen. Denn Handys und Basisstationen verfügen über eine dynamische Leistungsregelung. Bei guter Verbindung zueinander, regeln beide ihre erforderliche Leistung auf ein Minimum herunter. Innerhalb von Gebäuden oder Autos sendet das Handy meist mit maximaler Energie, da die Funksignale durch Mauern oder Metalle abgeschwächt werden können.

Grundsätzlich kommt die WHO in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass es aktuell keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass die Exposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder eine gesundheitsschädliche Wirkung hervorruft.

Sie stellt weiterhin fest, dass auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes keine besonderen Vorsorgemaßnahmen für die Nutzung von mobilen Endgeräten notwendig sind. Falls Sie besorgt sind und ihre Exposition durch Funkwellen verringern möchten, können Sie gemäß den Empfehlungen der WHO Zubehör, wie z. B. eine Freisprecheinrichtung verwenden, um das Mobiltelefon vom Kopf und Körper fernzuhalten, oder die Dauer Ihrer Gespräche anpassen.

Die Mehrheit der Experten, die Studien zu Mobiltelefonen, Basisstationen und Gesundheit durchführen, kommt zu dem Schluss, dass keine Änderungen des aktuellen Verhaltens notwendig sind - weder für den Gebrauch von Handys, noch in der Nähe von Basisstationen.

Ja, auch Träger von Herzschrittmachern können ein Handy benutzen. Sie sollten aber das Handy nicht in der Brusttasche tragen und mindestens 25 Zentimeter Abstand zum Herzschrittmacher einhalten. Auch wenn Herzschrittmacher prinzipiell durch ein anderes elektronisches Gerät, wie ein Handy, gestört werden können, ist die Mehrzahl moderner Schrittmacher gegenüber Handys störsicher.

Eine Studie der Universität Köln aus dem Jahr 2003 hat ergeben, dass 2 Prozent der 200 untersuchten Herzschrittmacher durch Handys in ihrer Funktion gestört werden konnten. Bei Abständen von mehr als 2 Zentimetern zwischen Handy und Herzschrittmacher war bei keinem der getesteten Herzschrittmacher eine Störung nachweisbar. Eine frühere Untersuchung der Universität Gießen aus dem Jahr 1995 zeigte noch eine Beeinflussung bei 25 Prozent der Herzschrittmachertypen. Dies zeigt nach Ansicht der Autoren der Kölner Studie, dass die Sicherheit von Herzschrittmachern wesentlich verbessert wurde.

Fragen Sie zur Störfestigkeit Ihres Herzschrittmachers Ihren Arzt um Rat. Da eine Beeinträchtigung von Schrittmachern unbekannter Störfestigkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich, einen Abstand von 25 Zentimetern zwischen dem Schrittmacher und einem eingeschalteten Handy einzuhalten und das eingeschaltete Mobiltelefon nicht unmittelbar am Oberkörper, z. B. in der Jackentasche, zu tragen.

In Krankenhäusern ist das Telefonieren nicht überall gestattet, weil empfindliche Medizingeräte insbesondere lebenserhaltende Geräte auf Intensivstationen davon gestört werden können.

Einige Medizingeräte in Krankenhäusern arbeiten mit hochsensibler Elektronik. Ältere und empfindliche Analyse- und Behandlungsgeräte weisen zum Teil schon auf Grund ihrer Funktionsweise, beispielsweise der Messung von elektrischen Spannungen im Mikro-Volt-Bereich bei EEGs (Elektroenzephalogramm zur Messung von Hirnströmen), eine ungenügende Störfestigkeit auf. Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei kleineren Abständen zu Störungen durch ein Handy kommen kann.

In bestimmten Bereichen von Krankenhäusern, z. B. Operationssälen oder Intensivstationen, und in ärztlichen Behandlungsräumen sollten Handy-Nutzer deshalb ihr Mobiltelefon grundsätzlich ausschalten. In jedem Fall sind die Benutzungshinweise des jeweiligen Krankenhauses wie auch die Anweisungen des Personals zu beachten.

Behörden, Institutionen und Forschungseinrichtungen

Kontakte & Infos

Zahlreiche Behörden, Institutionen, Organisationen und Verbände widmen sich der Information und Forschung zu Umwelt, Mobilfunk und Gesundheit.

Vodafone GmbH
Abteilung "EMF und Umweltschutz"
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
www.vodafone.de/unternehmen
Mobilfunk und Gesundheit:
www.unternehmen.vodafone.de/mobilfunk-gesundheit

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Tel.: 0221 3778-0
Fax: 0221 3778-1199
E-Mail: info@bgetem.de
Internet: http://www.bgetem.de/
Elektromagnetische Felder:
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/REdVViBWMTU-
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/QkdSIEIxMQ--
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/QkdJIDUxMTE-

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Tel.: 03018 / 333-0
Fax: 03018 / 333-18 85
E-Mail: ePost@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de
Elektromagnetische Felder: http://www.bfs.de/DE/themen/emf/emf_node.html
Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm: http://www.emf-forschungsprogramm.de/

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
D-44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Internet: http://www.baua.de
Elektromagnetische Felder:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Physikalische-Einwirkungen/Elektromagnetische-Felder/Elektromagnetische-Felder_node.html

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Bundesministerium für Umwelt
Naturschutz und nukleare Sicherheit
11055 Berlin

Online-Kontaktformular: https://www.bmu.de/service/buergerforum/kontaktformular-fuer-ihre-fragen/
Internet: https://www.bmu.de/
Elektromagnetische Felder / Mobilfunk:
https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nieder-und-hochfrequenz/hochfrequente-felder/
https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nieder-und-hochfrequenz/hochfrequente-felder/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-5g-mobilfunknetze-und-emf/

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Scharnhorststraße 34 - 37
10115 Berlin
Tel.: 030 / 18 61 5 - 0
Fax: 030 / 18 61 5 – 70 10
E-Mail: kontakt@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de/

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 14 0
Fax: 0228 / 14 88 72
E-Mail: info@bnetza.de
Online-Kontaktformular: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/_Kontaktformular/Kontaktformular_node.html
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de/
Elektromagnetische Felder:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/ElektromagnetischeFelder/elektromagnetischefelder-node.html
Standortdatenbank: http://emf3.bundesnetzagentur.de

Deutsche Strahlenschutzkommission (SSK)
Geschäftsstelle der SSK beim BfS
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Fax: 0228/ 67 64 59
E-Mail: info-ssk@bfs.de
Internet: http://www.ssk.de/
Publikationen der SSK: https://www.ssk.de/DE/Publikationen/AlleErgebnisse/alleveroeff_node.html
Nicht-Ionisierende Strahlung: https://www.ssk.de/DE/Ausschuesse/Nichtionisierende_Strahlen/nichtionisierendeStrahlen_node.html

Federal Communications Commission (FCC)
Office of Engineering and Technology (OET)
445 12th Street SW
Washington, DC 20554, USA
Tel.: (001) 888 - 225 53 22
Fax: (001) 866 - 41 80 23 2
E-Mail: https://www.fcc.gov/contact-us
Internet: http://www.fcc.gov/
Elektromagnetische Felder: https://www.fcc.gov/encyclopedia/radio-frequency-safety

International Agency for Research on Cancer (IARC)
150 Cours Albert Thomas
69372 Lyon CEDEX 08, France
Tel: +33 (0)4 72 73 84 85
E-Mail: com@iarc.fr
Internet: https://www.iarc.fr/
Elektromagnetische Felder:
http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol102/mono102.pdf

Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
c/o Bundesamt für Strahlenschutz
Dr. G. Ziegelberger
Ingolstaedter Landstr. 1
85764 Oberschleißheim
Tel.: 089 / 316032142
E-Mail: info@icnirp.org
Internet: http://www.icnirp.org/
Richtlinien der ICNIRP: http://www.icnirp.org/en/publications/index.html

Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR)
c/o European Commission
DG Health and Food Safety
4 Rue Breydel or 101 Rue Froissart 1040 Brussels - Belgium
E-Mail: SANTE-C2-SCIENTIFIC-COMMITTEES@ec.europa.eu
Internet: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging_en
Opinion on EMF:
https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consultations/public_consultations/scenihr_consultation_19_en

Weltgesundheitsorganisation (WHO)
WHO Regional Office for Europe
UN City
Marmorvej 51
DK-2100 Copenhagen, Denmark
Tel.: +45 45 33 70 00
Fax: +45 45 33 70 01
Kontaktformular: http://www.euro.who.int/en/about-us/contact-us
Internet: http://www.who.int/en/
Elektromagnetische Felder: http://www.who.int/peh-emf/en/
EMF - Publications and information resources: http://www.who.int/peh-emf/publications/en/

Australian Mobile Telecommunications Association / EMF Explained Series
PO Box 103 Deakin West, ACT 2600, Australia
E-Mail: contact@amta.org.au
Internet: http://www.emfexplained.info/

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Tel.: 030/ 27576 - 0
Fax: 030/ 27576 - 409
E-Mail: info@bitkom.org
Internet: http://www.bitkom.org/
Arbeitskreis EMV: https://www.bitkom.org/Bitkom/Organisation/Gremien/EMV.html

GSM Association (GSMA)
GSMA Head Office
Floor 2
The Walbrook Building
25 Walbrook, London, EC4N, 8AF, UK
Tel: +44 (0)207 356 0600
Fax: +44 (0)20 7356 0601
E-Mail: info@gsma.com
Internet: http://www.gsma.com/
Elektromagnetische Felder / Gesundheit: https://www.gsma.com/publicpolicy/handbook

Mobile & Wireless Forum (MWF)
Bergbosstraat 115
9820 Merelbeke, Belgium
E-Mail: enquiries@mwfai.org
Internet: http://www.mwfai.org/

Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE)
Auch der VDE beschäftigt sich mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit und bietet entsprechendes Infomaterial an.
Stresemannallee 15
D-60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069 6308-0
Fax: 069 6312-925

Forschungszentrum für elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu)
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Tel.: 0241 80-88881 (80-35901)
Fax: 0241 80-82587
E-Mail: arbeitsmedizin@ukaachen.de
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