Besseres Mobilfunk-Netz an Autobahnen _Mast_Basisstation_Funkturm
Schutz für Menschen & Netze

SAR- & Grenzwerte im Mobilfunk

Grenzwerte für elektromagnetische Felder basieren auf einer umfassenden und kontinuierlichen Auswertung der weltweiten Forschungsliteratur durch unabhängige internationale Expertengremien. Sie enthalten hohe Sicherheitsfaktoren und werden regelmäßig überprüft. Vodafone teilt die Auffassung dieser internationalen Gremien: Die geltenden Grenzwerte gewährleisten ausreichenden Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Bevölkerung – für Mobilfunk-Basisstationen ebenso wie für mobile Endgeräte.

30 Jahre Mobilfunk | 30 Jahre Vodafone
SAR verstehen

Was SAR-Werte bedeuten & wie sie gemessen werden

SAR steht für Spezifische Absorptionsrate – das Maß für die Energie, die der menschliche Körper aus elektromagnetischen Feldern aufnimmt, angegeben in Watt pro Kilogramm Körpergewebe (W/kg). In Deutschland und der gesamten EU liegt der Teilkörpergrenzwert für Mobiltelefone bei 2 W/kg – gemessen über 10 Gramm Körpergewebe am Kopf oder Körperstamm. Jeder Hersteller muss den SAR-Wert seines Geräts nach dem europaweit standardisierten Prüfverfahren EN 50360 bei maximaler Sendeleistung nachweisen. Alle von Vodafone Deutschland angebotenen Handys und Smartphones halten diesen Grenzwert ein. Der Mindestabstand zur Antenne, bei dem der Grenzwert sicher eingehalten wird, beträgt je nach Gerät 1,5 bis 2,5 Zentimeter – die genauen Angaben finden sich in der Bedienungsanleitung. Im täglichen Gebrauch liegt die tatsächliche Exposition in der Regel deutlich unter dem Maximalwert: Handys und Basisstationen regeln ihre Sendeleistung dynamisch – bei guter Verbindung arbeiten beide mit deutlich geringerer Leistung.

Vodafone-Techniker bauen das Netz wieder auf (2)
Basisgrenzwerte

Wie Grenzwerte berechnet & abgestuft werden

Die biologische Schwellenwirkung für thermische Effekte liegt bei 4 W/kg (gemittelt über den Gesamtkörper). Ausgehend von dieser Schwelle werden gestaffelte Grenzwerte berechnet:

  • Beruflich exponierte Personen (unter kontrollierten Bedingungen): 0,4 W/kg – zehnfacher Sicherheitsabstand
  • Allgemeine Bevölkerung (inkl. Kinder, Schwangere, ältere Menschen): 0,08 W/kg – 50-facher Sicherheitsabstand
  • Teilkörpergrenzwert für Handys (SAR): 2 W/kg über 10 g Gewebe

Zusätzlich werden aus den SAR-Werten abgeleitete Grenzwerte für elektrische und magnetische Feldstärke bestimmt, die mit üblichen Messgeräten im Außen- und Innenbereich überprüft werden können.

Netzausbau_Basisstation_Mast_Antenne_Sonne_Dachstandort
Rechtlicher Rahmen

Von der Forschung zur verbindlichen Rechtsvorschrift

Die in Deutschland geltenden Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der ICNIRP, die von WHO und EU anerkannt werden. In deutsches Recht umgesetzt wurden sie durch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) – in Kraft seit dem 1. Januar 1997. Deutschland war damit das erste EU-Land mit rechtlich verbindlichen Regelungen zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Fachlicher Berater der Bundesregierung ist die Deutsche Strahlenschutzkommission (SSK). Das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt: „Die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms geben insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen."

Kontrolle & Transparenz

Regelmäßige Messungen, öffentlich zugängliche Ergebnisse

Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung der Grenzwerte – sowohl vor Inbetriebnahme einer Basisstation durch individuelle Standortbescheinigungen als auch stichprobenartig und unangemeldet während des laufenden Betriebs. Bundesweit wurden bereits mehr als 6.000 Messorte untersucht. Das Ergebnis: An allen gemessenen Orten werden die Grenzwerte deutlich unterschritten – in der Regel um das 100- bis 1.000-fache. Direkt unter einer Sendeanlage sind die Felder aufgrund der Richtcharakteristik der Antenne besonders gering. Alle Messergebnisse und Standortdaten sind öffentlich einsehbar.

Berufliche Sicherheit

Besondere Regeln für beruflich exponierte Personen

Für Personen, die berufsbedingt in unmittelbarer Nähe von Mobilfunk-Sendeanlagen arbeiten – etwa Dachdecker, Schornsteinfeger oder Service-Technikerinnen und -Techniker – gelten besondere Sicherheits- und Zugangsregeln. Die BG ETEM gibt hierzu klare Vorgaben. Sendeanlagen sind entsprechend gekennzeichnet: Der Zugang in unmittelbarer Nähe aktiver Antennen erfordert individuelle Zugangsberechtigungen. Vodafone stellt sicher, dass alle technischen Informationen für Messungen und Kontrollen bereitgestellt werden.

Mehr zum Thema

Wissenschaftliche Grundlagen und Verantwortung

Grenzwerte und Sicherheitsstandards beruhen auf der Bewertung umfangreicher Forschung durch unabhängige Fachgremien. Wir zeigen wie Vodafone Verantwortung für Gesundheit und Transparenz übernimmt. Und erläutern die physikalischen Grundlagen und den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Fragen & Antworten zu Grenzwerten & SAR-Werten im Mobilfunk

Die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks können Wärmewirkungen hervorrufen. Hier sind die Aussagen der Experten, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Strahlenschutzkommission (SSK), einig, dass diese die einzig wissenschaftlich gesicherten Wirkungen sind.

Die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Körper wird seit vielen Jahren intensiv erforscht. Grundsätzlich gilt: Welche Effekte sie beim Menschen hervorrufen, ist abhängig von ihrer Frequenz.

Hochfrequente elektromagnetische Wellen, wie sie heute beim Mobilfunk entstehen, werden vom menschlichen Körper teilweise absorbiert, also aufgenommen, und dabei in Wärme umgewandelt. Im Vergleich zum normalen Wärmehaushalt des Menschen ist dieser zusätzliche Wärmeeintrag jedoch so gering, dass er vollständig durch die Regulationsmechanismen des Körpers kompensiert wird.

Zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen haben anerkannte wissenschaftliche Einrichtungen, wie die WHO und die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), ein umfassendes Grenzwertkonzept festgelegt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte für den Mobilfunk stellt sicher, dass auch bei dauerhaftem Aufenthalt in elektromagnetischen Feldern keinerlei Gesundheitsgefahren für den Menschen bestehen.

Die Wissenschaft kann solch einen Nullbeweis leider nicht führen. Denn um die Unschädlichkeit generell zu beweisen, müsste jeder nur denkbare Effekt über einen extrem langen Zeitraum und bis in alle Details untersucht werden - und das kann niemand leisten.

Expertengremien wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) oder die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) haben deshalb klare Kriterien entwickelt, wie die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Arbeit in den Gesundheitsschutz eingehen.

Beständig werden die aktuellen Grenzwerte für den Mobilfunk überprüft und kritisch hinterfragt. Die Grenzwerte geben somit den aktuellen Stand der Wissenschaft wieder - und stellen hierdurch sicher, dass beim mobilen Telefonieren keine Gefahr für die Gesundheit besteht.

Der definitive Ausschluss einer krebserregenden Wirkung von Mobilfunk-Wellen kann wissenschaftlich genauso wenig nachgewiesen werden wie beim Verzehr von saurem Gemüse, Nickel oder Gingko biloba Extrakt. Diese und fast 300 weitere Substanzen wurden von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), einer Fachinstitution der WHO, als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft, weil es zwar Hinweise, insgesamt aber in den vielen durchgeführten Beobachtungsstudien am Menschen und Laborversuchen mit Tieren zu wenig konkrete Anhaltspunkte gab, um einen gesicherten Zusammenhang herstellen zu können. Und auch das Bundesamt für Strahlenschutz kommt in seinen Bewertungen zu dem Schluss, dass sorgfältig durchgeführte Studien Hinweise auf eine krebserregende Wirkung nicht bestätigen: „Das BfS hat daher festgestellt, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder – etwa aus dem Mobilfunk – zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.“

Eine Studie bestätigt, dass die Langzeitnutzung von Mobiltelefonen nicht das Risiko von Hirntumoren erhöht.

Machen Mobilfunk-Wellen unfruchtbar? Fördern sie das Bienensterben? Irritieren sie Vögel und Fledermäuse? Sind sie für Kinder gefährlich? Das Bundesamt für Strahlenschutz nimmt auf seiner Website ausführlich Stellung zu den einzelnen Mythen. Was von Mobilfunk-Gegnern an Argumenten verbreitet wird, hält meist den Kriterien an einen wissenschaftlichen Nachweis nicht stand. Das übergeordnete Fazit lautet: Nach derzeitigem Kenntnisstand der Wissenschaft gibt es unterhalb der Grenzwerte keine Hinweise auf eine Gefährdung von Mensch, Tier und Natur.

Nach einem längeren Telefonat ist das Ohr warm. Liegt das an den Funkwellen des Handys? Es stimmt, dass elektromagnetische Felder Wärme erzeugen. Aber die Funkwellen des Handys beim Telefonieren am Ohr sind nur in einem geringen Maße für die Erwärmung verantwortlich. Vielmehr wird das Ohr durch das Anpressen des Handys nicht mehr von der Umgebungsluft gekühlt. Dies würde auch bei einem Stück Holz passieren. Hinzu kommt, dass durch den Strom in einem Handy und durch die Entladung des Akkus Wärme erzeugt wird. Diese Effekte sind deutlich größer als die direkte Erwärmung durch die Funkwellen des Handys.

Davon abgesehen ist eine Erwärmung nicht per se gesundheitsschädlich. Die Grenzwerte für Funkwellen stellen sicher, dass keine höhere Gewebe-Erwärmung als wenige Zehntelgrad Celsius erfolgt – eine Runde Joggen oder ein Sonnenbad bewirken mehr.

Nein. Kaum ein Umweltfaktor stand so sehr im Zentrum des wissenschaftlichen Interesses wie elektromagnetische Felder und ihre Wirkungen - und das schon seit vielen Jahren.

In über 25.000 Untersuchungen weltweit wurden die Effekte von Hochfrequenzfeldern auf den menschlichen Körper erforscht. Davon bezogen sich allein etwa 5.000 Forschungsarbeiten speziell auf die Mobilfunk-Wellen. Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die wissenschaftlichen Kenntnisse über elektromagnetischen Felder heute umfangreicher als über die meisten Chemikalien:

"Im Gebiet biologischer Effekte und medizinischer Anwendungen nichtionisierender Strahlung sind während der vergangenen 30 Jahre circa 25.000 Artikel veröffentlicht worden. Auch wenn manche Leute das Gefühl haben, es müsste mehr Forschung betrieben werden, sind die wissenschaftlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet heute umfangreicher als über die meisten Chemikalien."

Ein Beweis für Auswirkungen dieser Felder auf die Gesundheit konnte in all diesen Arbeiten nicht erbracht werden. Vielmehr war das übereinstimmende Ergebnis, dass die elektromagnetischen Wellen des Mobilfunks im menschlichen Organismus vor allem eine Wärmeentwicklung hervorrufen. Die moderne Medizin beispielsweise setzt diesen Effekt erfolgreich für Wärmetherapien oder Laseroperationen ein.

Jedes Studienergebnis wird durch unabhängige, wissenschaftliche Gremien, wie z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO), beobachtet, bewertet und für die Sicherheits- und Grenzwertempfehlungen berücksichtigt. Um noch vorhandene Wissenslücken zu schließen und das vorhandene Wissen weiter zu vertiefen, werden im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprogramme zahlreiche Studien gefördert. Man kann also sicher sagen, dass die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen bekannt ist.

Trotzdem sind wir von Vodafone der Ansicht, dass die Forschung über elektromagnetische Felder weiter gefördert werden sollte.

Die Grenzwerte werden von internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlen und von der jeweiligen nationale Legislative festgelegt und überprüft.

Die Grenzwerte für den Mobilfunk, so wie sie heute in Deutschland gelten, basieren auf einer regelmäßigen und gründlichen Auswertung aller wissenschaftlichen Studien sowie einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor. Unabhängige, wissenschaftliche Organisationen - z.B. die WHO oder die ICNRIP sichten und bewerten die Forschungsarbeiten und geben Empfehlungen für Grenzwerte und Sicherheitsbestimmungen ab. Diese werden dann von nationalen Behörden in Gesetze und Verordnungen umgewandelt.

In Deutschland wurden die Grenzwerte für elektromagnetische Felder per Verordnung durch die Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates in der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung festgelegt. Als wissenschaftlicher Berater steht der Politik dabei die Strahlenschutzkommission (SSK) zur Seite, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP den Personenschutz umfassend gewährleisten. Deutschland, wie die meisten anderen europäischen Länder stimmen so auch mit den Empfehlung der EU-Gesundheitsminister von 1999 überein, die ebenfalls die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP übergenommen hat.

Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte bei den Funksendeanlagen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Nach eingehender Prüfung der Sicherheitsabstände und Emissionswerte erteilt sie für jede einzelne Basisstation eine individuelle Standortbescheinigung. Die BNetzA hat auch das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung stichprobenartige Messungen an den Antennenstandorten durchzuführen. In bundesweiten Messaktionen überprüft die BNetzA die aktuellen Immissionen, wofür neben den Messfahrzeugen auch 14 automatische Messstationen für ein kontinuierliches Monitoring zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse dieser Messungen werden im Internet veröffentlicht - in den EMF-Messreihen sowie in der Standortdatenbank.

Die Grenzwerte sind sicher, weil immer weiter geforscht wird!

Ständige Prüfung ist ein wichtiger Sicherheitsgrundsatz in vielen Bereichen unseres Lebens. Deshalb muss unser Fahrzeug regelmäßig vom TÜV, deshalb werden Flugzeuge, Brücken, Aufzüge usw. regelmäßig überprüft.

Dieses Prinzip gilt auch bei Grenzwerten - auch diese werden regelmäßig durch Fachexperten geprüft. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Wissenschaft nicht auf Ihrem Wissensstand verharrt, sondern immer neuen Fragen nachgeht und deren Relevanz prüft. Deshalb macht es Sinn, in einem angemessenen Umfang stets auch neue Forschungsmittel bereit zustellen und neue Studien durchzuführen.

Die Abkürzung SAR steht für Spezifische Absorptionsrate. Sie ist ein Maß für die Aufnahme von Funkwellen im menschlichen Körper und wird in Watt pro Kilogramm Körpergewicht (W/kg) ausgedrückt.

Jeder Handy-Hersteller muss die SAR-Werte seiner Mobiltelefone nach einem europaweit standardisierten Prüfverfahren, der Norm EN 50360, ermitteln. Mit einem speziellen Testaufbau wird die absorbierte Energie - der SAR-Wert - bei maximaler Sendeleistung der Handys gemessen. Die gemessenen Werte dürfen den SAR-Grenzwert nicht überschreiten. Der SAR-Wert eines Handys gibt folglich immer einen Wert wieder, der unter höchstmöglicher Sendeleistung des Handys ermittelt wurde.

Damit unzulässige Erwärmungen des menschlichen Gewebes (vor allem im Kopf) sicher ausgeschlossen sind, wurde ein so genannter Teilkörpergrenzwert festgelegt. In Europa liegt dieser Grenzwert für Handys bei 2 W/kg. Das bedeutet: Selbst wenn das Handy im Dauerbetrieb mit einer maximalen Sendeleistung eingesetzt wird, besteht keinerlei Gefahr für die Gesundheit.

Für die Exposition bei tagtäglichem Gebrauch kann man den SAR-Wert eines Handys aber lediglich als Richtwert sehen. Denn Handys und Basisstationen verfügen über eine dynamische Leistungsregelung. Bei guter Verbindung zueinander, regeln beide ihre erforderliche Leistung auf ein Minimum herunter. Innerhalb von Gebäuden oder Autos sendet das Handy meist mit maximaler Energie, da die Funksignale durch Mauern oder Metalle abgeschwächt werden können.

Grundsätzlich kommt die WHO in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass es aktuell keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass die Exposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder eine gesundheitsschädliche Wirkung hervorruft.

Sie stellt weiterhin fest, dass auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes keine besonderen Vorsorgemaßnahmen für die Nutzung von mobilen Endgeräten notwendig sind. Falls Sie besorgt sind und ihre Exposition durch Funkwellen verringern möchten, können Sie gemäß den Empfehlungen der WHO Zubehör, wie z. B. eine Freisprecheinrichtung verwenden, um das Mobiltelefon vom Kopf und Körper fernzuhalten, oder die Dauer Ihrer Gespräche anpassen.

Die Mehrheit der Experten, die Studien zu Mobiltelefonen, Basisstationen und Gesundheit durchführen, kommt zu dem Schluss, dass keine Änderungen des aktuellen Verhaltens notwendig sind - weder für den Gebrauch von Handys, noch in der Nähe von Basisstationen.

Ja, auch Träger von Herzschrittmachern können ein Handy benutzen. Sie sollten aber das Handy nicht in der Brusttasche tragen und mindestens 25 Zentimeter Abstand zum Herzschrittmacher einhalten. Auch wenn Herzschrittmacher prinzipiell durch ein anderes elektronisches Gerät, wie ein Handy, gestört werden können, ist die Mehrzahl moderner Schrittmacher gegenüber Handys störsicher.

Eine Studie der Universität Köln aus dem Jahr 2003 hat ergeben, dass 2 Prozent der 200 untersuchten Herzschrittmacher durch Handys in ihrer Funktion gestört werden konnten. Bei Abständen von mehr als 2 Zentimetern zwischen Handy und Herzschrittmacher war bei keinem der getesteten Herzschrittmacher eine Störung nachweisbar. Eine frühere Untersuchung der Universität Gießen aus dem Jahr 1995 zeigte noch eine Beeinflussung bei 25 Prozent der Herzschrittmachertypen. Dies zeigt nach Ansicht der Autoren der Kölner Studie, dass die Sicherheit von Herzschrittmachern wesentlich verbessert wurde.

Fragen Sie zur Störfestigkeit Ihres Herzschrittmachers Ihren Arzt um Rat. Da eine Beeinträchtigung von Schrittmachern unbekannter Störfestigkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich, einen Abstand von 25 Zentimetern zwischen dem Schrittmacher und einem eingeschalteten Handy einzuhalten und das eingeschaltete Mobiltelefon nicht unmittelbar am Oberkörper, z. B. in der Jackentasche, zu tragen.

In Krankenhäusern ist das Telefonieren nicht überall gestattet, weil empfindliche Medizingeräte insbesondere lebenserhaltende Geräte auf Intensivstationen davon gestört werden können.

Einige Medizingeräte in Krankenhäusern arbeiten mit hochsensibler Elektronik. Ältere und empfindliche Analyse- und Behandlungsgeräte weisen zum Teil schon auf Grund ihrer Funktionsweise, beispielsweise der Messung von elektrischen Spannungen im Mikro-Volt-Bereich bei EEGs (Elektroenzephalogramm zur Messung von Hirnströmen), eine ungenügende Störfestigkeit auf. Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei kleineren Abständen zu Störungen durch ein Handy kommen kann.

In bestimmten Bereichen von Krankenhäusern, z. B. Operationssälen oder Intensivstationen, und in ärztlichen Behandlungsräumen sollten Handy-Nutzer deshalb ihr Mobiltelefon grundsätzlich ausschalten. In jedem Fall sind die Benutzungshinweise des jeweiligen Krankenhauses wie auch die Anweisungen des Personals zu beachten.

Mehr von Vodafone

V-Hub

ist unser Ratgeber für die Digitalisierung.

V-Hub

Featured

ist unser Magazin für digitale Kultur.

Featured

Newsroom

ist unser digitales Zuhause für News und Beiträge.

Newsroom